III. Ergänzungen zur repräsentativen Demokratie

1. Transparenz
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Trotz Bürgerinformationsgesetz gibt es Bereiche, in denen es schwer ist, sich zu informieren. Vor allem bei Fragen nach dem Zustandekommen von Regierungsentscheidungen wird dieses Defizit deutlich: Wer hat wann aufgrund welcher und wessen Information was entschieden? Man bekommt keine, eine verzögerte oder teilweise geschwärzte oder unvollständige Auskunft.

Noch weit schlimmer ist es in Themenbereichen mit internationalem Bezug (z.B. Abschuss der MH17 in der Ukraine).

In Bezug auf Geheimdienste ist die Informationslage am schlimmsten – was für das Allgemeinwohl besonders gefährlich ist (z.B. NSA- und NSU-Affären).

  • Das Recht auf Transparenz aller politischen Verwaltungs- und Entscheidungsvorgänge sollte soweit vertieft werden, wie es das legitime Interesse an persönlichem Datenschutz Einzelner zulässt.
  • Es sollten für einzelne Themen Wahrheitsfindungs-Kommissionen geschaffen werden können, die bei unklarer Informationslage mit Nachdruck für Aufklärung sorgen.
  • Geheimdienste sind zumindest in der jetzigen Form mit Demokratie unvereinbar.
2. Abstimmungen der Bewohnerinnen
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Die Beteiligung der Bevölkerung als politischer Souverän an der Politik erschöpft sich in regelmäßig wiederkehrenden Wahlen. In zentralen Belangen werden Entscheidungen oft über die Köpfe der Bevölkerung hinweg auf Regierungsebene getroffen. Dabei sieht Art. 20 (2) GG nicht nur Wahlen, sondern explizit auch „Abstimmungen“ als Ausdruck der souveränen Willensbekundung vor.

Für bundesweite Abstimmungen wurde nie ein Ausführungsgesetz beschlossen. In Ländern und Kommunen sind die Regelungen unterschiedlich, aber stets verbesserungsbedürftig.

Abstimmungen der Bewohner auf der Ebene von Bund, Land oder Kommune sollten eingeführt, verbessert und regelmäßig genutzt werden. Bestehende Hürden zur Durchführung solcher Abstimmungen sollten abgebaut werden.

Gerade um den von Wahlen enttäuschten Menschen gerecht zu werden, wäre eine Abstimmung zu einzelnen Sachfragen eine gute Möglichkeit der Mitgestaltung der Gesellschaft. Hier ließen sich auch Bedürfnisse aus der Bevölkerung gut einbringen.

Abstimmungen setzen politische Bildung der Menschen, sachliche Aufklärung über den Abstimmungsgegenstand und eine politische Diskussionskultur voraus.

3. Bewohnerbeiräte
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Politik ist überwiegend ein Geschäft von Berufspolitikerinnen geworden. Polemisch ausgedrückt: Es herrscht eine Politikerkaste. Diese erweist sich in Sachfragen oft erstaunlich uninformiert und ist nicht immer bereit, Sachargumente zu hören und zu verstehen.

Bürgerbeteiligungen werden angepriesen, sind aber meist Instrumente der „funktionalen Einbindung“ und keine, mit denen Bewohner die Chance haben, sich im Interesse eines wohlverstandenen Allgemeinwohls durchzusetzen.

Moderne Gesellschaften haben eine breite Schicht von in vielen Bereichen gut informierten und ausgebildeten Menschen hervorgebracht, die auch bereit sind, sich fachlich einzubringen. Es sollten institutionelle Formen der Mitbestimmung (nicht nur „Mitwirkung“) entwickelt werden, die möglichst sicherstellen, dass die Mitglieder dieser Beiräte nicht selbst wieder instrumentalisiert werden.
4. Freie Entfaltung autonomer Strukturen
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Bewohnerinnen empfinden viele Lebensbereiche als überreguliert.

Menschen mit autonomen Lebens- und Produktionsformen fühlen sich deshalb oft schikaniert und benachteiligt.

Es sollte ein anerkanntes Subsidiaritätsprinzip geben, d.h., dass Dinge, die z.B. die Kommune betreffen und die sie entscheiden kann, auch von ihr entschieden werden. Ist der Bau eines Freibads eindeutig kommunale Angelegenheit, ist die Lage bei z.B. der Bildung unklarer. Hierüber wird aktuell heftig debattiert. Eine solche Debatte muss allgemein und prinzipiell geführt und zu Ergebnissen gebracht werden, mit dem Ziel, Freiräume zu schaffen.
5. Medien
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Die meisten Medien, egal ob Print, Online, Rundfunk oder Fernsehen sind in der Hand großer Medienkonzerne.

Im Zuge der Berichterstattung, insbesondere zu Konfliktthemen im Bereich der Politik, fällt eine zunehmend einseitige Desinformation auf. Die gesetzmäßige demokratische Kontrolle durch Presserat, Rundfunkbeirat etc. funktioniert weitgehend nicht.

Zudem ist den Menschen und ihren Initiativen und Bewegungen ein gleichrangiger Zugang zu den diversen Medien in der Praxis nicht möglich. Er ist schlicht nicht vorgesehen. So kann eine gleichberechtigte, mit gleichen Chancen für jede gesellschaftliche Gruppierung versehene Informationspolitik und Informationspraxis (z.B. im Hinblick auf anstehende Abstimmungen) nicht erfolgen, bzw. sie wird dadurch geradezu verhindert.

Kartellbildung und die Bildung von Schwergewichten in der Medienbranche stellen wegen ihres enormen manipulativen Potenzials ein großes Risiko für Gesellschaften dar und sollten deshalb vermieden bzw. untersagt werden.

Medienkonzerne sind in kleinere Einheiten mit getrennter und möglichst unabhängiger, eigenständiger Geschäftsführung zurückzuführen. Ihre Berichterstattung sollte informieren, nicht manipulieren. Ebenso ist eine Emotionalisierung in Richtung bestimmter Positionen zu unterlassen.

Initiativen und Bewegungen der Bürgerinnen sollten gleichberechtigten Zugang zu Sendezeiten oder entsprechendem Platz in den Print- und Online-Medien erhalten wie etwa Verbände, Parteien oder prominente Einzelpersonen. Dazu gehören klare, verbindliche Regeln und Verfahren, wie die Veröffentlichung von Beiträgen erfolgen kann. Der Rundfunkstaatsvertrag ist darauf hin zu überprüfen, ob er den vorgenannten Anforderungen entspricht.

6. Verfassung
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Im Grundgesetz heißt es in Art. 146: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Die Umsetzung dieses Gebots wurde nach 1989 bewusst vermieden. (Im GG fehlt mindestens bis 1. November 1975 der Relativsatz „das nach Vollendung … gilt“). In der Bundesrepublik hat es – trotz des klaren Auftrags des Art. 146 GG – einen solchen verfassungsgebenden Prozess nach der Wiedervereinigung bislang nicht gegeben. Dort könnten die hier vorgeschlagenen Elemente zur Stärkung demokratischer Strukturen mit eingebunden werden. Eine Verfassungsdebatte könnte ein demokratischer Neubeginn werden.
<<II. Verfahren der Repräsentation
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