II. Verfahren der Repräsentation

1. Beteiligung aller Bewohnerinnen:
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
In Parlamenten ist in der Regel die Gruppe der studierten, gesunden Männer im mittleren Alter und ohne Migrationshintergrund überrepräsentiert. Durch sie wird nicht die gesamte Bevölkerung angemessen abgebildet. Jedes politische Gremium ist deshalb einseitig. Ihm fehlen meist tiefere Einsichten in die Lebenswelten anderer Gruppierungen, es kann deren Interessen nicht angemessen vertreten. Unterrepräsentiert sind vor allem Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund. Darüber hinaus lassen sich Junge und Alte, Beschäftigte und Arbeitslose, Akademiker und Ungelernte, Behinderte und Nicht-Behinderte, Kranke und Gesunde etc. unterscheiden. (Deren Anteil an der Gesamtbevölkerung kann zudem Schwankungen unterliegen.) Die politische Teilnahme vieler hier lebender Menschen ist teils aus rechtlichen, teils aus sozialen Gründen nicht gegeben. Entsprechende Rechte und Möglichkeiten sind zu schaffen. Auch wenn eine exakte Abbildung der Bevölkerungsstruktur in Gremien kaum möglich ist, so sind Modelle denkbar, die entsprechende Bevölkerungsteile verstärkt beteiligen:

  • Das Wahlrecht im Bund, in den Ländern und Kommunen könnte so geändert werden, dass Männer und Frauen zu gleichen Teilen in den Parlamenten und Stadt- und Gemeinderäten vertreten sind.
  • Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene wahlberechtigt sein, wenn sie eine bestimmte Zeit hier leben – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ihrer Staatsangehörigkeit.
  • Alternative Auswahlmechanismen wie zum Beispiel das Losverfahren oder Methoden, die an das Berufungsverfahren von Schöffen angelehnt sind, könnten ein wirksameres Mittel sein, politische Gremien oder Ämter mit einem repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung zu besetzen.
  • Durch das Bildungssystem und ein verändertes politisches Klima sollten Menschen dazu ermutigt werden, sich verstärkt für ihre Rechte und Interessen politisch einzusetzen.
2. Repräsentation der Nicht- und Nein-Wähler
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Eine Demokratie lebt vom Mitwirken möglichst aller Stimmberechtigten. Die Beteiligung an Wahlen sinkt jedoch stetig. Die „Wahlsieger“ sind oft nur noch von einer kleinen Minderheit der Wahlberechtigten gewählt, ihre Politik also nicht annähernd von einer Mehrheit legitimiert. Die Wahlbeteiligung hat bisher keine Auswirkung auf das Wahlergebnis und die Legitimation des „Wahlsiegers“.

Eng damit verbunden fehlt bei Wahlen bislang eine Möglichkeit, ausdrücklich mit einem „Nein“ eine Nicht-Zustimmung zu allen Kandidierenden zum Ausdruck zu bringen. Will man zur Wahl stehende Kandidatinnen nicht wählen, bleibt nur die Wahlenthaltung oder das Ungültigwählen. Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben diese Wahlentscheidungen jedoch nicht.

Wahlverweigerung sollte Folgen für zu wählende Gremien und Mandatsträger selbst haben können.

Wahlenthaltungen sollten deshalb immer gleichberechtigt ausgewiesen werden, so dass sich die ausgewiesenen Prozentzahlen immer auf alle Wahlberechtigten beziehen. Denkbar ist auch, Wahlenthaltungen bei der Verteilung der Parlamentssitze zu berücksichtigen. Die Zahl der an die gewählten Parteien zu vergebenden Sitze verringerte sich entsprechend. Die Sitze der „Fraktion“ der Wahlenthaltungen blieben dann einfach leer. Alternativ könnten die Plätze im Parlament entsprechend verringert werden.

Bei einem gewissen Prozentsatz an Wahlenthaltungen könnte das Parlament seine Beschlussfähigkeit verlieren. Die Folge könnten Neuwahlen oder Vergabe der unbesetzten Sitze durch Losverfahren unter den Nichtwählern sein.

Darüber hinaus könnte eine ausdrückliche Nein-Stimme eingeführt werden. Parlamentssitze, die auf die Nein-Stimmen entfallen, könnten unter den Nein-Wählerinnen und -Wählern ausgelost werden. Wer Interesse an einem Parlamentssitz hat und an diesem Losverfahren teilnehmen möchte, müsste sich namentlich registrieren lassen und offen seine Nein-Stimme abgeben.

3. Parteien
3a. Finanzierung
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Parteien werden (nach Art. 21 (1) GG: „Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“) vom Staat finanziell unterstützt. Spenden natürlicher und juristischer Personen werden durch ihre steuerliche Berücksichtigung staatlich gefördert. Unternehmen und Industrieverbände spenden deshalb große Summen in unterschiedlicher Höhe auch an mehrere, scheinbar konkurrierende Parteien.

Die staatliche Unterstützung und die Mitgliedsbeiträge reichen für die großen Parteiapparate und die immer aufwändigeren Wahlkämpfe oft nicht aus. Die Abhängigkeit der Parteien von Spendengeldern steigt. Wahlkämpfe aber fördern offensichtlich keineswegs eine rationale Debatte über die Leitlinien der Politik, sie arbeiten mit Assoziationen, Emotionen, Halbwahrheiten und Lügen. Parteien sind immer anfälliger für entsprechende Spenderinteressen geworden.

Grundsätzlich sollte die Wahlentscheidung der Wählenden durch Meinungsbildung in der öffentlichen Debatte fallen. In dieser könnten und sollten Zusammenschlüsse aller Art, von der Bürgerinitiative gegen eine Umgehungsstraße bis hin zum Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. für ihre Interessen argumentieren. Parteienfinanzierung wäre somit ausschließlich Sache der Bürger.

Im Einzelnen könnte – unterschiedlich radikal – gefordert werden:

  • Offenlegungspflicht für Parteispenden schon ab geringerer Höhe. Parteispenden sollten auch nur bis zu einer gewissen Höhe zugelassen sein.
  • Parteispenden sollten nur Privatpersonen erlaubt sein.
  • Unternehmen und Verbände könnten Spenden in einen Spendenpool einfließen lassen, aus dem die Parteien anteilig oder bedarfsorientiert schöpfen könnten.
  • Parteien könnten verpflichtet werden, sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren.
3b. Innerparteiliche Demokratie
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Ein sehr häufig angegebener Grund für Politikerverdrossenheit und Wahlverweigerung ist, dass Wahlversprechen von Parteien und einzelnen Kandidierenden nach der Wahl nicht eingehalten werden. Dies ist oft auch Grund für Ärger an der Parteibasis. Wenn Abgeordnete anders abstimmen, als sie es in ihrem Wahlkampf versprochen haben, können sie sich heute leicht z.B. darauf zurückziehen, dass sie ihr Versprechen einem Koalitionsvertrag, einem Erfolg an beliebiger anderer Stelle oder der Fraktionsdisziplin opfern mussten. Ein imperatives Mandat würde die Abgeordneten an ihren Wahlauftrag binden. Es würde sie daran erinnern, in wessen Auftrag sie angetreten sind und wessen Interessen sie zu vertreten haben.

Oder: Mitgliederversammlungen der Parteien könnten Abgeordneten jederzeit das Mandat entziehen oder Vertreterinnen ihrer Partei aus Ämtern der Exekutive abberufen, wenn sie Parteitagsbeschlüssen zuwider handeln.

3c. Minderheiteninteressen
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Kleine Gruppen, die die Interessen weniger oder besonders zugespitzte Positionen vertreten, werden in den Parlamenten nicht angemessen vertreten. Die 5%-Hürde, die eine angemessene Repräsentation dieser Gruppen verhindert, soll angeblich die Bildung von (Koalitions-) Regierungen erleichtern. Ein Sitz im Bundestag entspricht – grob gerechnet – immerhin ca. 72.000 Stimmen. Deshalb sollte die 5%-Hürde für Parteien ganz abgeschafft oder aber zumindest deutlich gesenkt werden. Wechselnde Mehrheiten bei Abstimmungen mögen für Regierungen mühsam sein, für die Demokratie kann das aber nur von Vorteil sein.
4. Abschaffung des Fraktionszwangs
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Im Grundgesetz heißt es in Artikel 38 Abs. 1 „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Diese Forderung wird heute in der Praxis zunehmend ausgehebelt: Die Abgeordneten stimmen i.d.R. so ab, wie es ihnen von der Fraktion vorgegeben wird. Würden sie eigenständig und gegen die Fraktionslinie abstimmen, müssten sie z.B. damit rechnen, bei Wahlen nicht wieder aufgestellt zu werden. Es sollte untersagt werden, innerhalb von einzelnen Fraktionen irgendwelchen Zwang zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten auszuüben. Entsprechende Versuche sollten mit Strafen belegt werden. Durch geheime Abstimmungen könnte ein möglicher Zwang umgangen werden.
5. Abwahlmöglichkeit
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Immer wieder lösen Politiker durch Fehlverhalten Empörung aus (z.B. Skandale im Zuge der Parteispendenaffären; Verhalten der damaligen Justizministerin Merk im Fall Mollath; Verschwendung öffentlicher Gelder). Die Wählerinnen haben jedoch keine Möglichkeit, solches Fehlverhalten zu sanktionieren. Wer als Politiker nicht nach seinem Amtsauftrag handelt, sollte das politische Amt verlieren können. Durch Abwahl könnten Politikerinnen ihres Amtes enthoben werden und es könnte ihnen z.B. für eine bestimmte Dauer die Ausübung öffentlicher politischer Ämter untersagt werden.

Alternativ könnten Mitgliederversammlungen der Parteien Abgeordneten jederzeit das Mandat entziehen oder Vertreterinnen ihrer Partei aus Ämtern abberufen, wenn sie Parteitagsbeschlüssen zuwider handeln.

Auch für Angestellte und Beamte in Ministerien sollte es ähnliche Sanktionsmechanismen geben, wenn diese – wie dies aktuell oft geschieht – aus parteipolitischen Gründen die Umsetzung und Ausarbeitung von Gesetzesvorhaben verzögern und sabotieren.

6. Mandatsdauer
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Politikerinnen machen immer mehr die Politik zu ihrem Beruf. Sie verlieren dadurch den Bezug zur „normalen“ Bevölkerung. Sie sind oft jahrzehntelang im Politikgeschäft tätig. Beim Ausscheiden wechseln sie wegen ihrer engen Kontakte zu politischen Entscheidern häufig in gut bezahlte Positionen in der privaten Wirtschaft. So entwickelt sich ein Berufspolitikertum, das politische Entscheidungen aus ganz eigenen Interessen trifft und das Allgemeinwohl aus dem Auge verliert. Die Mandatsdauer für Abgeordnete sollte zeitlich befristet werden (zum Beispiel auf zwei Legislaturperioden).

Auch die Amtszeit in hohen Regierungsämtern könnte auf zwei Legislaturperioden begrenzt werden.

Es sollten harte Karenzzeiten zwischen einem hohen politischen Amt und einer Tätigkeit bei Unternehmen, die Lobbyarbeit betreiben, eingeführt werden.

7. Lobbyismus
Beobachtetes Defizit: Mögliche zu diskutierende Lösungen:
Lobbyisten beeinflussen maßgeblich unsere Politik. Ihr Handeln ist undurchsichtig. Die seit 1972 bestehende „Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter“ enthält nur Verbände, keine Unternehmen oder Lobbyagenturen. Sie enthält auch keine Informationen über Budgets, Kundinnen und bearbeitete Themen. Der Eintrag in diese Liste ist freiwillig.

Interessenvertretung und die Artikulation von Gruppeninteressen gehört zu einer lebendigen Demokratie, ja, sie ist sogar ihr Motor. Undemokratisch wird eine Interessenvertretung jedoch dann, wenn sie undurchsichtig agiert und über Spenden, Zuwendungen oder Zusagen für „Versorgungsposten“ Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt.

Ein echtes Lobbyregister sollte eingeführt werden, in dem Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen (Identität der Akteure, Ziele, Auftraggeberinnen sowie die finanziellen Mittel).

Ein „legislativer Fußabdruck“ sollte eingeführt werden: Bei der Erstellung von Gesetzen wird systematisch festgehalten, welcher Lobbyist in welcher Art und Weise Einfluss auf den Gesetzestext genommen hat. Dadurch wird auch für die Parlamentarierinnen, die am Ende über Gesetzesvorhaben abstimmen müssen, transparent, von wem welche Formulierung eingebracht wurde.

Interessengruppen können und sollen sich öffentlich äußern, d.h. ihre Forderungen an Beschlussgremien müssen transparent, also für alle einsehbar sein.

<<I. Allgemeine gesellschaftliche Veränderungen >>III. Ergänzungen zur repräsentativen Demokratie
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